Barrierefreiheit als Selbstverständlichkeit eines Planens und Bauens mit sozialer Verantwortung für uns ALLE!
„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. […] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.„
Art. 7, Abs. 1, Bundes-Verfassungsgesetz
Dieser Absatz wurde dem Bundes-Verfassungsgesetz angefügt. Damit verpflichtet sich die Gesellschaft, in allen Bereichen Bedingungen zu schaffen, um allen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen.